Fluggebiet

Lufträume / Sondervereinbahrungen

Sondervereinbahrung Rega

Im Raum Breitlauenen-Flugplatz gilt folgende Vereinbarung: In den 2.5km-Zonen der Heliports darf ausserhalb der violett markierten Flugräume geflogen werden.

Sondervereinbahrung Heliport Gsteigwiler

Überflug Heliport Gsteigwiler: Mit vorheriger telefonischer Absprache kann ein tieferer Überflug bewilligt werden. Tel: Swiss Helikopter: +41 33 828 90 00.

Militärflugplatz Meiringen

HX bedeutet, dass die CTR/TMA Meiringen jederzeit aktiviert werden kann. Bevor in die CTR/TMA Meiringen eingeflogen werden kann, muss sichergestellt werden, dass diese Zonen nicht aktiv sind (auch am Wochenende!). Ob Meiringen aktiv ist kann via Gratis-Telefon 0800 HX MEIR (0800 496 347) abgefragt werden.

SHV Sonderregelung Startplatz Meiringen

Wildschutz

Zum Schutz der Wildtiere gelten für Delta- und Gleitschirmpiloten folgende 3 Regeln:

  1. Starts mit Hängegleitern in den eidgenössischen Jagdbanngebieten Augstmatthorn und
    Tannhorn sind zu unterlassen.
  2. Zur Setzzeit von Gämse und Steinwild (Anfang April bis Ende Juni) sind Flüge über den
    eidgenössischen Jagdbanngebieten Augstmatthorn und Tannhorn von Montag bis Freitag
    untersagt.
  3. In den Monaten März bis Mai müssen beim Adlerhorst „Roteflue“ eine Minimalhöhe von
    2000 m.ü.M. und ein seitlicher Abstand von 300 m eingehalten werden. Sofern der Adler
    nicht brütet, wird der zuständige Wildhüter den Deltaclub Interlaken über die Aufhebung
    dieser Regelung für das entsprechende Jahr informieren.

Regeln/Informationen kommerzielle Nutzung

  • Gast-Schulen: Bitte sprecht euch am Vortag mit den DCI-Schulen ab. Im Lehn sind sehr oft SHV-Prüfungen. Wochenende sind stark belegt, frühzeitig fragen.
  • Kommerzielle Tandemflüge: Melde dich beim Verein kommerzieller Piloten Interlaken VkPI.  Für kommerzielle Flüge gelten besondere Einschränkungen.